{"id":51,"date":"2024-06-11T08:40:44","date_gmt":"2024-06-11T06:40:44","guid":{"rendered":"https:\/\/windsurfing-club-hamburg.de\/?page_id=51"},"modified":"2026-03-06T21:37:56","modified_gmt":"2026-03-06T20:37:56","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/windsurfing-club-hamburg.de\/?page_id=51","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-small-font-size\"><br>                                                                                        Hamburg, 17. M\u00e4rz 2024<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li class=\"has-small-font-size\">Name und Sitz<br>Der am 4.8.1975 gegr\u00fcndete Verein tr\u00e4gt den Namen<br>\u201eWindsurfing Club Hamburg\u201c (WCH)<br>Er hat seinen Sitz in Hamburg und ist im Vereinsregister eingetragen.<br><\/li>\n\n\n\n<li class=\"has-small-font-size\">Zweck<br>Der Club verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br><br>Der Zweck des Clubs ist die F\u00f6rderung des Sports (Windsurfen), Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Ausbildung der Mitglieder, so dass sie in der Lage sind, Wassersport \u2013 insbesondere das Windsurfen \u2013 seem\u00e4nnisch und sportlich einwandfrei aus\u00fcben zu k\u00f6nnen. Ausbildungen und Veranstaltungen erfolgen in allen daf\u00fcr geeigneten nationalen und internationalen Gew\u00e4ssern.<br>Mitglieder deutscher und ausl\u00e4ndischer Nationalit\u00e4ten werden durch den Verein zwecks gemeinsamer Aus\u00fcbung des Wassersports und zum Erfahrungsaustausch zusammengef\u00fchrt.<br>Der Club verfolgt keine politischen Ziele. Der Club ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br><\/li>\n\n\n\n<li class=\"has-small-font-size\">Gesch\u00e4ftsjahr<br>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br><\/li>\n\n\n\n<li class=\"has-small-font-size\">Mitglieder<br>Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden. Der Verein unterscheidet:<br>a) ordentliche Mitglieder<br>b) Ehrenmitglieder<br>Personen, die Mitglied werden m\u00f6chten, m\u00fcssen einen Aufnahmeantrag an den Vorstand des Clubs richten. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme. Die Entscheidung ist endg\u00fcltig.<br>Ehrenmitglieder haben alle rechte der ordentlichen Mitglieder.<br>Als Ehrenmitglied k\u00f6nnen auf Antrag des Vorstandes solche Personen in den Verein aufgenommen werden, die sich besondere Verdienste um den Verein, den Windsurf- oder den Wassersport erworben haben. Sie sind von der Zahlung jeglichen Beitrags befreit. \u00dcber die Ernennung eines Ehrenmitgliedes entscheidet der Vorstand.<br><\/li>\n\n\n\n<li class=\"has-small-font-size\">Eintrittsgelder, Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren<br>Die H\u00f6he des Eintrittsgeldes, des Jahresbeitrages und sonstiger Abgaben bestimmt die Mitgliederversammlung.<br>Der Beitrag gilt f\u00fcr das Kalenderjahr und ist mit dessen Beginn f\u00e4llig.<br><\/li>\n\n\n\n<li class=\"has-small-font-size\">Ausscheiden von Mitgliedern<br>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.<br>Der Austritt kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erkl\u00e4rt werden. Die f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr f\u00e4lligen Beitr\u00e4ge sind auch beim vorzeitigen Ausscheiden voll zu zahlen.<br>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand.<br><\/li>\n\n\n\n<li class=\"has-small-font-size\">Organe des Vereins<br>Organe des Vereins sind<br>a) der Vorstand<br>b) die Mitgliederversammlung<br><br>a) Der Vorstand des Clubs besteht aus mindestens 2 und h\u00f6chstens 6 <br>    Personen<br>dem 1. Vorsitzenden,<br>dem 2. Vorsitzenden,<br>dem 3. Vorsitzenden,<br>dem 4. Vorsitzenden,<br>dem 5. Vorsitzenden,<br>dem 6. Vorsitzenden.<br>Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den Verein nach au\u00dfen hin gerichtlich und au\u00dfergerichtlich zu vertreten, sofern die Mehrheit des Vorstandes hierzu vorher intern ihre Zustimmung gegeben hat, die nicht der Schriftform bedarf. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.<br>Der Vorstand ist berechtigt durch einstimmigen Beschluss weitere Mitglieder zu bestimmen, bis die H\u00f6chstzahl erreicht ist. Dies gilt auch, wenn Mitglieder aus dem Vorstand ausscheiden.<br>Die Vorstandsmitglieder \u00fcben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer baren Auslagen. Der Verein kann den Vorstandmitgliedern auch einen pauschalen Aufwandsersatz unter Einbeziehung des Zeitaufwandes gem. \u00a73 Nr. 26a Einkommensteuergesetz zahlen.<br>b) Mitgliederversammlung<br>Die ordentliche Mitgliederversammlungen (Jahreshauptversammlung) werden vom Vorstand einberufen. Die Einladungen zur Jahreshauptversammlung sollen mindestens zwei Wochen vorher eingehen. Die Tagesordnung ist der Einladung beizuf\u00fcgen.<br>Auf schriftliches Verlangen von mindestens 25% der ordentlichen Mitglieder hat der Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn die beantragenden Mitglieder eine bestimmte Tagesordnung vorschlagen. Im \u00dcbrigen bestimmt der Vorstand die Tagesordnung.<br>Abweichend von \u00a7 32 Absatz 1 Satz 1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Vorstand nach seinem Ermessen beschlie\u00dfen und in der Einladung mitteilen, dass die Mitglieder an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit an einem Versammlungsort teilnehmen und ihre Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation aus\u00fcben (Online-Mitgliederversammlung).<br>Abweichend von \u00a7 32 Absatz 2 BGB ist ein Beschluss auch ohne Mitgliederversammlung g\u00fcltig, wenn &#8211; alle Mitglieder in Textform beteiligt wurden, &#8211; bis zu dem vom Vorstand gesetzten Termin mindestens ein Drittel der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben hat und &#8211; der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.<br><\/li>\n\n\n\n<li class=\"has-small-font-size\">Protokolle<br>Bei jeder Jahreshauptversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von dem Leiter der Sitzung und einem zweiten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.<br><\/li>\n\n\n\n<li class=\"has-small-font-size\">Gesch\u00e4ftsordnung<br>Der Vorstand und die Mitgliederversammlung geben sich eine Gesch\u00e4ftsordnung in solchen Dingen, die \u00fcber die Bestimmungen der Satzung hinausgehen und ihr nicht widersprechen d\u00fcrfen.<br>\u00c4nderung der Satzung und Beschl\u00fcsse und Aufl\u00f6sung des Vereins<br>Die Satzung und ordnungsgem\u00e4\u00df verfassten Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen nur in einer dazu ordnungsgem\u00e4\u00df einberufenen Hauptversammlung ge\u00e4ndert werden, wenn der Vorstand oder 40% aller ordentlichen Mitglieder die \u00c4nderung verlangen.<br>In der Einladung zu der Mitgliederversammlung, die die \u00c4nderung beschlie\u00dfen soll, sind die von der \u00c4nderung betroffenen Bestimmungen der Satzung oder die zu \u00e4ndernden Beschl\u00fcsse anzugeben.<br>Zur \u00c4nderung der Satzung oder eines Beschlusses ist eine Mehrheit von \u00be der in der Versammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.<br>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von \u00be der in der Versammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.<br><\/li>\n\n\n\n<li class=\"has-small-font-size\">Haftung<br>Mit Erwerb der Mitgliedschaft verzichtet jedes Mitglied auf alle Anspr\u00fcche, die ihm gegen\u00fcber dem Verein daraus entstehen k\u00f6nnen, dass es anl\u00e4sslich seiner Teilnahme am Vereinsbetrieb im Sinne des \u00a7 2 der Satzung und\/oder in Aus\u00fcbung von Funktionen innerhalb des Vereins Unf\u00e4lle oder sonstige Nachteile erleidet. Dieser Verzicht gilt, gleich, aus welchem Rechtsgrund Anspr\u00fcche gestellt werden k\u00f6nnen. Er erstreckt sich gleichzeitig auch auf solche Personen und Stellen, die aus dem Unfall selbst\u00e4ndig sonst Anspr\u00fcche herleiten k\u00f6nnten.<br>Dieser Verzicht gilt nicht, soweit vors\u00e4tzliches Handeln zum Unfall bzw. zum Nachteil gef\u00fchrt hat. Dieser Verzicht gilt auch insoweit und in dem Umfang nicht, wie der Verein Versicherungen f\u00fcr das Mitglied abgeschlossen und\/oder das jeweilige Risiko versichert hat.<br>Das Mitglied ist verpflichtet, sich \u00fcber Umfang und H\u00f6he der abgeschlossenen Versicherungen zu informieren und wei\u00df, dass es sich auch auf eigene Kosten zus\u00e4tzlich versichern kann, soweit eine Versicherung nicht oder nicht in dem Umfange besteht, die das Mitglied f\u00fcr ausreichend h\u00e4lt.<br>Die Mitglieder des Vorstandes werden bei der Aus\u00fcbung ihrer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung von der Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit freigestellt; das gilt auch f\u00fcr die \u00dcberwachung der T\u00e4tigkeit aller \u00fcbrigen Mitarbeiter<br><\/li>\n\n\n\n<li class=\"has-small-font-size\">Datenschutz<br>Alle Organe des Vereins und Funktionstr\u00e4ger sind verpflichtet, nach au\u00dfen hin und Dritten gegen\u00fcber den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der dazu erlassenen L\u00e4ndergesetze zu beachten. Jedes Mitglied ist damit einverstanden, dass der Verein zur Erf\u00fcllung seiner Zwecke und Aufgaben personenbezogenen Daten seiner Mitglieder speichert und vereinsintern sowie innerhalb der Verb\u00e4nde, bei denen Mitgliedschaften des Vereins bestehen, \u00fcbermittelt.<br><br>Jedes Mitglied hat das Recht auf:<br>a) Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten,<br>b) Berichtigung \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind<br>c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen l\u00e4sst,<br>d) L\u00f6schung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzul\u00e4ssig war.<br><br>Den Organen des Vereins und allen Mitarbeitern des Vereins oder sonst f\u00fcr den Verein t\u00e4tige ist es untersagt, personenbezogenen Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<br><\/li>\n\n\n\n<li class=\"has-small-font-size\">Vereinsverm\u00f6gen und Finanzen<br>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden, bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins keinen Anspruch an das Vereinsverm\u00f6gen.<br>Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<br>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbr\u00fcchiger, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hamburg, 17. 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